Mitteilungen des Vorstandes
Die Stromverteiler und die Wasserschächte in den Gärten sind von Bewuchs zu befreien.
Des Weiteren sollen die Wasserschächte gesäubert und die Zugänge ungehindert ermöglicht werden.
Dieses ist ganzjährlich durchzuführen.
Arbeitseinsätze 2024
Die Arbeitseinsätze werden in den Monaten April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober und November jeweils am 3. Samstag des Monats von 8.00 - 12.00 Uhr durchgeführt.
Treffpunkt ist das Gartenheim.
Termine für 2024:
21.09.2024
19.10.2024
16.11.2024
Teilnehmende Gartenfreunde sollten sich bitte zur entsprechenden Vorbereitung der Arbeitseinsätze durch den Vorstand telefonisch, per Mail oder schriftlich anmelden.
Am Arbeitseinsatz kann nur ein Gartenfreund oder deren Beauftragter teilnehmen.
Außerhalb dieser angegebenen Termine besteht die Möglichkeit, auch mit dem Vorstand direkt noch andere Zeiten durch entsprechende Aufgabenvergabe zu vereinbaren.
Die Sprechzeiten des Vortstandes 2024 finden immer am 1. Samstag des Monats im Vereinsheim von 10.00 - 12.00 Uhr statt.
Bitte teilen Sie uns bei einem Wechsel der Wohnanschrift oder der Telefonnummer die geänderten Daten umgehend mit.
Nur so können wir Sie auch bei einem außergewöhnlichen Ereignis schnell erreichen.
Wichtige Hinweise für alle Pächter
1. Das Befahren unserer Wege in der gesamten Kleingartenanlage mit dem PKW ist nur zum Be- und Entladen von Materialien und Gartenabfällen ( Betonteile, Erde, Sand, Dünger usw.) außerhalb der Ruhezeiten gestattet.
2. Dringende Ausnahmen sind beim Vorstand zu beantragen und von diesem zu genehmigen.
3. Für die Beförderung von kranken und behinderten Mitgliedern sind beim Vorstand entsprechende Ausweise zum Befahren der Anlage zu erhalten.
4. Die Ruhezeiten gelten in Verbindung mit der Polizeiordnung der Stadt Chemnitz sowie der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und wurden wie folgt festgelegt:
Gültig vom 1. Mai bis 4. Oktober
Montag - Samstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: ganztägig
zu unterlassen ist in dieser Zeit jeder ruhestörende Lärm
Musikinstrumente, Beschallungs- und Tonträgeranlagen dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass sich benachbarte Personen nicht gestört fühlen.
Alle Geräte mit Geräuschbelästigung dürfen im Kleingarten nur zu folgenden Zeiten betrieben werden:
Montag - Freitag 7.00 Uhr - 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr
Samstag 7.00 Uhr - 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
5. Die Kleingartenanlage ist mit Schranken versehen, um die Benutzung der Wege unseren Gartenmitgliedern zu ermöglichen.
Nach dem Passieren der Schranken sind diese sofort wieder zu verschließen und das Fahrzeug darf nur zum Be- und Entladen in der Gartenanlage verbleiben.
6. Jeder Pächter ist verpflichtet, auch außerhalb seiner Parzelle den halben anliegenden Gartenweg von Unkraut zu säubern.
Da es vermehrt zur Aufstellung von Trampolinen kommt und somit teilweise die kleingärtnerische Nutzung nicht mehr gegeben ist hat der Vorstand in der Vorstandssitzung am 02.07.2022 folgendes beschlossen:
Nutzungsordnung für Trampoline in Kleingärten
1. Ein Trampolin ist ein Sportgerät, dessen Aufstellung und Nutzung in einem Kleingarten in alleiniger Verantwortung des Aufstellers erfolgt unter Beachtung der Angaben des Herstellers und nach Maßgabe der nachfolgenden Punkte. Der Verein und der Verpächter werden durch den Aufsteller von jeglicher Haftung – auch gegenüber Dritten – freigestellt. Der Aufsteller ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Schäden durch das Trampolin gegenüber Dritten abdeckt. Diese Versicherung ist gegenüber dem Verein nachzuweisen.
2. Aufstellung und Nutzung eines Trampolins sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand des Kleingärtnervereins gestattet. Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht. Die Genehmigung kann bei Verstoß gegen diese Nutzungsordnung durch den Verein widerrufen werden.
3. Bei der Nutzung ist die Geltung von Ruhezeiten entsprechender Ordnungen des Kleingärtnervereins oder kommunaler Ordnungen zu beachten.
4. Die Abstandsfläche des Trampolins zu Nachbarflächen beträgt mindestens 1 m.
5. Die maximale Größe des Trampolins darf eine Außenfläche von 5 m² bzw. einen Durchmesser von 2,5 m² nicht überschreiten, die Messung erfolgt ab den Außenkanten.
6. Das Trampolin ist mit entsprechenden Erdharken oder sonstigen geeigneten Mitteln fest mit dem Boden zu verbinden. Das Trampolin ist außerhalb der Gartensaison abzubauen.
7. Bei der Wertermittlung des Kleingartens bleibt ein Trampolin ohne Berücksichtigung.